Archive für den Monat: März 2019

Am 06. April um 9.30 Uhr startet Eisenbach wieder in Sachen Umwelt durch. Freiwillige Helfer*innen schlagen sich in die Büsche und klauben den ganzen Müll zusammen, den ignorante Mitbürger*innen in den letzten Monaten in der Natur "entsorgt" haben. Klingt erstmal eklig, ist aber eigentlich eine super Sache! Traktorfahrt gratis, Müllsäcke gratis, Müllgreifer gratis, frische Luft gratis, Spaß gratis, ein richtig gutes Gefühl gratis und im Anschluss Würstchen und Getränke gratis. Was willst Du denn noch mehr? Ach ja, Gartenhandschuhe sind zu empfehlen, ansonsten ist alles da. Also kommt zur ultimativen Aufräum-Party in Eisenbach um 9.30 Uhr am Mehrgenerationenpark. Der Eintritt ist auch gratis! Wir haben natürlich auch gutes Wetter bestellt (aber noch keine Rückmeldung bekommen).

Die Mülltruppe vom letzten Jahr. Wir hatten Spaß und das Wetter hat auch mitgespielt. Ein dickes "Dankeschön" noch mal an alle Beteiligten! ( Foto: privat )

Bericht aus dem Rathaus: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) hat bereits die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulweg III“ in Eisenbach beschlossen. Die Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfs können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Dieser wird voraussichtlich im September dieses Jahres rechtskräftig gesetzt. Auch werden derzeit von der Gemeindeverwaltung die Erschließungsplanungen durchgeführt. Es ist vorgesehen, dass mit den Erschließungsarbeiten im Mai 2019 begonnen wird und diese im Juli/August 2019 abgeschlossen sind.
Insgesamt werden im Baugebiet „Schulweg III“ 16 Baugrundstücke ausgewiesen. Diese haben eine Größe von ca. 525-625 qm (Eckgrundstücke abweichend).

Die Gemeindevertretung hat am 25.02.2019 beschlossen, dass der Grundstückspreis auf 165 €/qm festgesetzt wird. Für eine verbindliche Bewerbung für dieses Baugebiet ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 500,-- € zu zahlen. Die Verwaltungsgebühr wird bei Abschluss eines Vertrages auf den Kaufpreis angerechnet. Sollte von dem Kaufinteresse zurückgetreten werden, verbleibt die Verwaltungsgebühr bei der Gemeinde Selters (Taunus). Bei Nichtzahlen der Verwaltungsgebühr kann der Bewerber bei der Bauplatzvergabe nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungen können per Post, Fax, E-Mail oder über die Homepage www.freiebaugrundstuecke.de eingereicht werden.
Gemeinde Selters (Taunus)
-Bauamt-
Brunnenstraße 46
65618 Selters (Taunus)
oder
Fax: 06483/91 22- 20
oder
E-Mail: info@selters-taunus.de

Jetzt geht es los und wir freuen uns wie Bolle! Das ist ein weiterer Beitrag zu mehr Sicherheit für unsere Schulkinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur MPS kommen (ja, die gibt es tatsächlich noch und vielleicht werden es ja wieder ein paar mehr, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind). Der Verkehrssituation zu Schulbeginn und nach Schulschluss würde es sicherlich sehr zuträglich sein, mal abgesehen von der Konzentrationsfähigkeit im Unterricht und der Pflege von Sozialkontakten.


Zwischen Eisenbach und Niederselters wird neben der verbreiterten Straße ein Fuß- und Radweg entstehen, der bis zur Mittelpunktschule reicht und farblich abgesetzt wird. Das bestehende Tempolimit bleibt auch nach der Straßenbaumaßnahme weiterhin bestehen.

Rücksicht ist cool 😎
Ein Hinweis für Drohnenpiloten: Liebe Tief- und Kunstflieger, Ihr betreibt ein schönes Hobby und bewegt Euch in der Natur und an der frischen Luft. Das finden wir klasse. Ihr habt ein Auge für die Schönheiten der Natur und Euch gelingen bisweilen tolle Aufnahmen aus völlig neuen Perspektiven. Eigentlich also eine super Sache! Trotzdem gibt es auch bei dieser Freizeitbeschäftigung einige Regeln zu beachten und darauf möchten wir an dieser Stelle ganz freundlich hinweisen: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in der Verordnung vom 06. April 2017 folgendes festgelegt: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme

- außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg;
- in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten;
- über bestimmten Verkehrswegen;
- in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
- in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis.
- über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.

Gerade der letzte Punkt ist in Ortschaften und Wohngebieten sehr wichtig, wenn man Ärger mit den Nachbarn vermeiden möchte. Im Sinne eines guten und rücksichtsvollen Umgangs miteinander bitten wir Euch höflich darum, diese Regeln zu befolgen. Danke.

Ergänzende Infos:
* Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Fluggerätes – also auch einer Drohne – ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob die Drohne gewerblich oder rein privat als Hobby genutzt wird.
* Eine Plakette für Drohnen ab 250 Gramm Gewicht ist ebenfalls Pflicht und muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers / Besitzers beinhalten und darüber hinaus mindestens die folgenden gesetzlichen Vorgaben sowie Eigenschaften erfüllen:
1. dauerhaft
2. sichtbar
3. feuerfest

Voraussichtlich am 06.05. soll eine Veranstaltung als Bürgerbeteiligung zum Endausbau des Baugebiets Schulweg I stattfinden. Veranstalter und Initiator ist die Gemeinde Selters. Es geht darum, wie der Bürgersteig ausgestaltet werden soll, welche Bepflanzung favorisiert wird etc. Die Anlieger hatten in einer Unterschriftenaktion ja bereits mehrheitlich gegen einen Heckengrünstreifen zwischen Gehweg und Fahrbahn votiert. Wie die konkrete Umsetzung z. B. mit "Bauminseln" nun erfolgen kann und soll, kann an diesem Abend erörtert werden. Eine entsprechende Bekanntmachung des genauen Termins und der Uhrzeit erfolgt rechtzeitig im "Kurier".