Änderung der Kindergartengebühren zu August

Im neuen Kindergartenjahr werden die Eltern finanziell entlastet

In der letzten Gemeindevertretersitzung vor den hessischen Sommerferien am 20.06.2018 wurde von den Anwesenden folgender Beschluss gefasst:

Die Gemeindevertretung beschließt,

1. bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (RP Kassel) einen Antrag für die
Landesförderung zur erweiterten Beitragsfreistellung ab 01.08.2018 zu stellen (Frist
01.09.2018).

2. das bisherige Modell „B“ ab dem 01.08.2018 nicht mehr anzubieten.

3. die Landesförderung zur Freistellung vom Teilnahme- und Kostenbeitrag (§ 32c HKJGB)
ab 01.08.2018 unter Einrichtung eines zusätzliches 6-Stunden-Modells für Ü3-Kinder in
Kindertageseinrichtungen mit altersübergreifenden bzw. Kindergartengruppen und
Wegfall des Modells „B“ umzusetzen. Der monatliche Beitrag des 6-Stunden-Modells
entspricht der jeweiligen Landesförderung (zurzeit 135,60 €). Bei Änderung der
Landesförderung ist der Elternanteil jeweils entsprechend neu zu berechnen und
anzupassen.
Sofern Ü 3-Kinder, aus Gründen, die die Eltern nicht zu vertreten haben, weiterhin in
einer Krippengruppe betreut werden, ist für diese Kinder lediglich der Beitrag für Ü 3
Kinder in altersübergreifenden- und Kindergartengruppen zu entrichten.

4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die „Richtlinie für die Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Selters (Taunus)“ mit Wirkung zum 01.08.2018 entsprechend den
gefassten Beschlüssen zu ändern.
Im Frühjahr 2019 – nach Erstellung der Jugendhilfestatistik zum Stichtag 01.03. – ist über das
Verhalten der Eltern bezüglich der Modellwechsel und über die Personalsituation in den
Einrichtungen zu beraten.

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen

Und so sieht die neue Gebührenordnung aus:

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