Hinweise für Drohnen-Piloten

Rücksicht ist cool 😎
Ein Hinweis für Drohnenpiloten: Liebe Tief- und Kunstflieger, Ihr betreibt ein schönes Hobby und bewegt Euch in der Natur und an der frischen Luft. Das finden wir klasse. Ihr habt ein Auge für die Schönheiten der Natur und Euch gelingen bisweilen tolle Aufnahmen aus völlig neuen Perspektiven. Eigentlich also eine super Sache! Trotzdem gibt es auch bei dieser Freizeitbeschäftigung einige Regeln zu beachten und darauf möchten wir an dieser Stelle ganz freundlich hinweisen: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in der Verordnung vom 06. April 2017 folgendes festgelegt: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme

- außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg;
- in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten;
- über bestimmten Verkehrswegen;
- in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
- in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis.
- über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.

Gerade der letzte Punkt ist in Ortschaften und Wohngebieten sehr wichtig, wenn man Ärger mit den Nachbarn vermeiden möchte. Im Sinne eines guten und rücksichtsvollen Umgangs miteinander bitten wir Euch höflich darum, diese Regeln zu befolgen. Danke.

Ergänzende Infos:
* Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Fluggerätes – also auch einer Drohne – ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob die Drohne gewerblich oder rein privat als Hobby genutzt wird.
* Eine Plakette für Drohnen ab 250 Gramm Gewicht ist ebenfalls Pflicht und muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers / Besitzers beinhalten und darüber hinaus mindestens die folgenden gesetzlichen Vorgaben sowie Eigenschaften erfüllen:
1. dauerhaft
2. sichtbar
3. feuerfest

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert