Zur Eindämmung der allgemein steigenden Rattenpopulation wird in allen Ortsteilen der Gemeinde Selters (Taunus) auch in diesem Jahr durch die Firma Thorn, Dienstleistungen, 65558 Hirschberg/Diez, Tel.: 06432-2173 eine Rattenbekämpfung durchgeführt.

Die Bekämpfungsmaßnahme findet in der Zeit vom 23. bis 27. Oktober 2017 statt und erstreckt sich auf das gesamte Abwasserkanalnetz in allen vier Ortsteilen der Gemeinde.
Es wird gebeten, in der Auslegezeit Kinder und Haustiere so zu beaufsichtigen, dass sie mit den ausgelegten Mittel nicht in Berührung kommen. Außerdem wird darauf hingewiesen, Küchenabfälle bzw. Essensreste nicht in die Toilettenanlage zu entsorgen, sondern diese in die entsprechenden Müllgefäße zu geben.
Es wird gebeten, in der Auslegezeit Kinder und Haustiere so zu beaufsichtigen, dass sie mit den ausgelegten Mittel nicht in Berührung kommen. Außerdem wird darauf hingewiesen, Küchenabfälle bzw. Essensreste nicht in die Toilettenanlage zu entsorgen, sondern diese in die entsprechenden Müllgefäße zu geben.
Anlässlich der Durchführung der Rattenbekämpfung werden alle Grundstückseigentümer gebeten, etwa festgestellten Rattenbefall umgehend dem Ordnungsamt (Herrn Hartmann, Brunnenstr. 46, Zimmer 1, Telefon: 06483-9122-35, E-Mail: nils.hartmann@selters-taunus.de) schriftlich oder mündlich zu melden.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass nach § 1 der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 18.05.1971, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, S. 111) die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken verpflichtet sind, wenn Rattenbefall festgestellt wird, unverzüglich der Gemeinde Anzeige zu erstatten und für die Rattenbekämpfung nach den Vorschriften dieser Verordnung zu sorgen.
Ein durchgreifender Erfolg dieser Rattenbekämpfung ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn sich möglichst viele Haus- und Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte an dieser Aktion beteiligen. Die Kosten hierfür sind bei den Auslegungen des Bekämpfungsmittels von den Haus- und Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten direkt an die Fa. Thorn zu entrichten.